11.09.2024 - 9.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a "Neuer We...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Christian Schmiedeberg stellt den Antrag, in der Beschlussfassung Punkt 5 einzufügen:

 

5. Über einen städtebaulichen Vertrag ist abzusichern, dass der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Bauleitplanung, Erschließung etc. keinerlei Kosten entstehen.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6a „Neuer Weg“, 4. Änderung und

Erweiterung, einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Internetveröffentlichung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Über einen städtebaulichen Vertrag ist abzusichern, dass der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Bauleitplanung, Erschließung etc. keinerlei Kosten entstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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