30.01.2024 - 5.1 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung zum Rederecht für Planungsbüros, Vorhabenträger und Verwaltung. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem einstimmig zu.
Herr Holtz betritt den Sitzungssaal, somit sind 9 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.
Redaktionelle Änderung sind in der BVL vorzunehmen:
In Sachverhalt und Begründung Jahreszahl muss überprüft werden (Schreibfehler)
Unter Punkt 5.3.1. der Begründung 3. Absatz Satz 1 streichen
Frau Matschke stellt den Antrag: Einfügung, dass großfugiges Pflaster vorgeschrieben werden soll, um die Rückhaltung des Niederschlagswassers zu verbessern.
Dem Antrag wird mit 8 Ja - Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Über die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a für einen Teilbereich der Ortslage Wichmannsdorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Mühlenblick Hausnummer… ,
- im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke der Hausnummern Wichmannsdorfer Straße 4d und 4c,
- im Osten durch unbebaute Flächen mit gärtnerischer Nutzung,
- im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a für einen Teil der Ortslage Wichmannsdorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text-Teil B sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a und der Entwurf der Begründung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
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