29.01.2024 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 mit der Regelung der rückwärtigen Bebauung und der Öffnung des Marktplatzes unter Berücksichtigung der folgenden Planungsziele zu erstellen:

 

  1. Ausschluss straßenbegleitender Bebauung an der Schloßstraße und der Wismarschen Straße
  2. Öffnung und Erweiterung des städtischen Marktes
  3. Entwicklung des Marktes mit Parknutzung und als Stadtgarten als Variante 1 oder Zulassung einer rückwärtigen Bebauung bei gleichzeitiger Öffnung des Marktes als Variante 2
  4. Nutzungen für eine Bebauung ausschließlich als Dauerwohnnutzung und mit einer Funktionsunterlagerung im Erdgeschoss
  5. Ausschluss von Zweitwohnungen
  6. Ausschluss von Ferienwohnungen
  7. Bebauung maximal zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss
  8. Einzelne Parkplätze für “ Kurzzeitparker“ oberirdisch regeln; ansonsten Schaffung von Stellplätzen innerhalb einer Tiefgarage
  9. Ausschluss oberirdischer Stellplätze.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5493&TOLFDNR=141523&selfaction=print