31.01.2024 - 5.3 Grundsatzbeschluss zur Straßenreinigungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 31.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann möchte, dass der TOP in der kommenden Gemeindevertretersitzung aufgenommen wird. Frau Bräunig weist darauf hin, dass das Regierungsportal MV ihren Winterdienst mit einem Gemisch aus Salz und Sole handhabt. Herr Hoffmann weist auf die aktuell geltende Straßenreinigungssatzung von 2022 hin. Herr Burtzlaff teilt folgendes mit: Um die Straßenreinigungssatzung satzungskonform umsetzen zu können, sind hohe Investitionen notwendig. Diese Investitionen würden den Haushalt der Kurverwaltung extrem belasten, sodass es fraglich ist, ob die Kurverwaltung in der Lage wäre ihre satzungsmäßige Aufgabe umzusetzen. Daher ist es notwendig, diese Investition über einen längeren Zeitraum zu verteilen und, wie Herr Steigmann bereits anmerkte, ist eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde unumgänglich. Das Amt Klützer Winkel wurde bereits zur Möglichkeit der Beteiligung an der Investitionssumme befragt. Bislang gab es dazu noch keine fundierte Rückmeldung. Herr Klein schlägt Punkt 2 des Beschlusses als Empfehlung für die Gemeindevertretung vor und lässt abstimmen.
Beschluss:
Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Straßenreinigungssatzung so anzupassen, dass ein vollumfänglicher Winterdienst unter Einsatz von Sole und der vorhandenen Technik gewährleitstet werden kann.
- Es erfolgte keine Abstimmung.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die derzeit geltende Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 15.12.2022 umzusetzen.
Die notwendigen Investitionsmittel zur Anschaffung benötigter Technik für die satzungskonforme Umsetzung der Straßenreinigung sind einzuplanen.
Anlagen zur Vorlage
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