16.10.2023 - 5.6 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es wird vorgeschlagen, dass Vereine einen separaten Antrag für die Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage des § 7 der Satzung stellen können. Ein Ausschussmitglied merkt an, dass über den Antrag der Bürgermeister bzw. die Stadtvertretung entscheidet und dadurch keine Planungssicherheit für die Vereine gegeben ist.

 

Der Bürgermeister spricht sich für die Unterstützung der Vereine aus. Die Vereine sollten rechtzeitig einen Antrag stellen und gleichzeitig das mögliche zu zahlende Entgelt mitteilen.

 

In der Anlage zu § 6 Abs. 1 Punkt 2 der Satzung soll in den leeren Spalten „je Tag“ ergänzt werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle in Klütz, nebst den vorgenannten Änderungen/Ergänzungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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