06.11.2023 - 7.4 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03), bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text Teil B, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5327&TOLFDNR=140230&selfaction=print