26.06.2023 - 8.6 Neufassung der Satzung über die Benutzung des b...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt. Es wird sich darauf verständigt, dass die Überschrift bei §1 nur auf Geltungsbereich umgeändert wird, in § 5 (3) heißt es neu „Vom 01. Oktober bis 31. März eines jeden Jahres, ist das Mitführen von Hunden an allen Strandbereichen erlaubt“.

 

Es wird informiert, dass Herr Mevius bezüglich des Reitens am Strand einen Termin mit dem Reiterhof Oberhof vereinbaren wird. Sobald der Termin stattgefunden hat, wird über das Reiten am Strand neu beraten.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, der Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches des Stadt Klütz mit den o.g. Änderungen (§ 1 Abs. 3 (Streichung), Anpassung Überschrift), sowie Änderungen im § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Neufassung der Satzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches in Klütz wurde am 14. Juli 2023 von Herrn Mevius unterzeichnet. Die Bekanntgabe sowie Einstellung (unter Ortsrecht) auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel erfolgte am 17. Juli 2023. Die Anzeige an den Landkreis NWM / Kommunalaufsicht erfolgte ebenfalls am 17. Juli 2023.

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5321&TOLFDNR=138325&selfaction=print