04.04.2023 - 6.7 B- Plan Nr. 28 Lindenring- Ergänzung des Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hoot und Herr Mahnel erläutern ausführlich den Sachverhalt, sowie den Beschlussvorschlag.

Es erfolgt ein reger Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern.

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 28 für das Wohngebiet am Lindenring.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des

Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  •                    im Norden: durch Flächen der Feuerwehr, der Telekom und

                  des Regenwasserrückhaltebeckens,

  •                    im Osten: durch den "Eschenweg" sowie die Umgehungsstraße

                mit angrenzendem Wall,

  •                    im Süden: durch die Wendeanlage am Ende des "Eschenwegs" und die

                 Fläche für Versorgungsanlagen,

  •                    im Westen

und Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen

                           der vorhandenen Bebauung des

                           Wohngebietes Lindenring und die Wendeanlage

                           am "Lindenring".

 

  1. Die Planungsziele für die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden

wie folgt benannt:

  • Der Veränderung der Bebauungsstruktur auf den Baugrundstücken

 sowie einer übermäßigen Verdichtung der Baugebiete soll

entgegengewirkt werden.

  • Bereiche mit unterschiedlich großen Grundstücken sollen

berücksichtigt werden. Einer Splittung insbesondere

großer Grundstücke durch Teilung soll entgegengewirkt werden.

  • Die Größe der Baugrundstücke als Mindestmaß, bezogen

auf die jeweilige Fläche innerhalb der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete, wird festgesetzt.

  • Insbesondere vor der Zielstellung des Entgegenwirkens

der übermäßigen Verdichtung wird der Grundstücksanteil je Wohneinheit festgesetzt.

 

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der

Stadt Klütz erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5317&TOLFDNR=136619&selfaction=print