24.01.2023 - 8 Überarbeitung Zweitwohnungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di, 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Tetzlaff vom Fachbereich Finanzen des Amtes berichtet über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. In der Stadt Klütz liegt der Hebesatz bei 20%. Es folgt eine rege Diskussion über die die Höhe des Hebesatzes. Das Amt wird beauftragt, zur nächsten Sitzung eine Liste mit Hebesätzen von ähnlich strukturierten und belegenen Gemeinden vorzubereiten.