12.04.2023 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Eine Einwohnerin erfragt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ein gehbehinderter älterer Bürger aus Zierow seinen PKW in Strandnähe parken kann, um baden zu gehen.

Die Bürgermeisterin prüft die Ausstellung eines Parkausweises über die Gemeinde.

Das Amt wird um Prüfung der Rechtsgrundlage für Behinderten-Parkplätze gebeten.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Straßenverkehrsordnung (StVO) findet auf allen öffentlichen Straßen, Wegen sowie Plätzen Anwendung und richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer.

Ausnahmen zu den geltenden bundeseinheitlichen Regelung nach der StVO sind nach § 46 StVO möglich. Hierbei ist zu erwähnen, dass diese Ausnahmen sehr limitiert und eindeutig geregelt sind.

Hierzu gehört nicht die Möglichkeit, eine Ausnahme für das Parken von Einwohner auf bestimmten öffentlichen Parkflächen innerhalb der Gemeinde zu ermöglichen.

Es wäre zu prüfen, ob der Bürger einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr gestellt hat. (Der Antrag ist im Amt erhältlich.)

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