24.01.2023 - 5.2 Flächennutzungsplan 9. Änderung im Zusammenhang...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Folgende Punkte sind vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zu klären:

  1. Abstimmung mit den Eigentümern zu Vorzugsvariante 1 Grünfläche oder Variante 2 Ackerfläche
  2. Abstimmung mit der Firma Trigenius bezüglich Flächenbedarfen für das Energiekonzept

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse folgende Beschlussfassung:

 

  1. Den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 und die zugehörige Begründung zubilligen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu bestimmen.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen befindet sich nördlich von Wichmannsdorf, westlich der Klützer Straße und wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Klützer Straße,
  • im Südosten: durch die Ortslage Wichmannsdorf,
  • im Südwesten: durch Grünflächen,
  • im Nordwesten: durch die vorhandene Bebauung am Ahorn- und am                              Eichenweg sowie das Einkaufszentrum an der Klützer

   Straße.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Vorbereitung der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes unter Berücksichtigung der bestehenden Anbindungen der vorhandenen Baugebiete an der Friedrich-Engels-Straße und der August-Bebel-Straße östlich der Klützer Straße,
  • Neuordnung der geplanten Wohnbaufläche und sonstigen Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen städtebaulichen Konzeptes zur Schaffung von Wohnkapazitäten,
  • Erweiterung der Fläche für das sonstige Sondergebiet Sport und Freizeit im Hinblick auf die mögliche Unterbringung von touristischer Infrastruktur sowie lage- und flächenmäßig,
  • Berücksichtigung des Grünflächenkonzeptes innerhalb des Bereiches und Bewahrung einer Abstands- und Freihaltezone zwischen den Bauflächen und der Ortslage Wichmannsdorf.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5252&TOLFDNR=135543&selfaction=print