24.01.2023 - 5.2 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Zulässigkeit eines Hotelbetriebes in dem WA. In diesem Zusammenhang soll zur kommenden GV überprüft werden, ob ein Hotelbetrieb oder die Umnutzung von einer Pension zu einem Hotel zulässig wäre.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt den Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 32 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die „Ortslage Wohlenhagen“ und bestimmt den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 für die „Ortslage Wohlenhagen“ erfolgt gemäß § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Ortslage Wohlenhagen“ wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1:

- im Norden:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

- im Osten:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

- im Süden:  durch Waldflächen,

- im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Teilbereich 2:

- im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche

 Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),

- im Süden:  durch Waldflächen,

- im Westen:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13 und

 durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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