15.03.2023 - 6.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Während der Erläuterung durch Herr Mahnel stellt sich den Ausschussmitgliedern die Frage zur Wirksamkeit der Oberflächenentwässerung. Hierzu kommt der Vorschlag, im nächsten Bauausschuss, in dem der Bebauungsplan Nr. 9 zur Diskussion steht, auch das Ingenieurbüro Möller einzuladen, um die Bedenken zur Oberflächenentwässerung zu klären.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Nachbargemeinden sind nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  • nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

3.  Es ist zu sichern, dass das Haus Nr. 23, auf dem Flurstück 91/4 vor Oberflächenwasser geschütz wird.

 

4.  Es soll ergänzend geprüft werden, inwieweit ein weiterer Wasserhydrant auf Kosten des Vorhabenträgers realisiert werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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