28.06.2022 - 5.5 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- neue Anlagen
- Datum:
- Di, 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11a_2 "Strandpromenade-Nord"
in Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B)
und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 11a_2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11a_2
"Strandpromenade-Nord" wird wie folgt begrenzt:
- nördlich: durch den Ostseestrand,
- östlich: durch den Rallenweg,
- südlich: durch die Mittelpromenade,
- westlich: durch den Schwanenweg.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
am Planverfahren zu beteiligen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11a_2 ist auf die Dauer von 6 Wochen
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich sind der Inhalt
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf
hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
9 |
davon anwesend: |
8 |
Zustimmung: |
7 |
Ablehnung: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Befangenheit: |
1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Chr. Schmiedeberg
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Chr. Schmiedeberg wieder in den Sitzungsreihen Platz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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150,7 kB
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