03.02.2022 - 5.1 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs originäre Aufgabe des Amtes ist und somit sollte der öffentlich-rechtliche Vertrag nicht abgeschlossen werden.

 

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeiszeit von 5 Stunden (saisonal: Mai bis September) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

0

Ablehnung:

5

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5064&TOLFDNR=129333&selfaction=print