27.07.2022 - 5 Erörterung zur zukünftigen Nutzung des ehemalig...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Eine Besichtigung der Gutsanlage fand im Vorfeld der Sitzung statt. Das Gutshaus wird derzeit mit 12 Betten, einem Café und Veranstaltungsräumen für max. 40 Personen hergerichtet.

Der Gutspark befindet sich zum Teil im Eigentum der Gemeinde.

Die Eigentümer des Gutshauses möchten den Park für Besucher sicher begehbar machen, den Teich herrichten und den Gedenkstein aufrichten. Es wird um Unterstützung seitens der Gemeinde z.B. bei der Entfernung des Totholzes im Park gebeten.

Die Eigentümer würden den Park auch selbst herrichten und von der Gemeinde pachten.

Augenscheinlich handelt es sich bei dem Park mittlerweile um Wald nach dem Landeswaldgesetz, somit ist eine Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde nicht erforderlich.

Sollte die Gemeinde Erholungsort werden, könnte die Gemeinde mit den daraus erzielten Einnahmen touristische Attraktionen, wie z.B. auch den Gutspark in Manderow unterstützen.

Dies setzt jedoch voraus, dass der Park bei der Gemeinde verbleibt. 

 

Seitens der Verwaltung ist zu prüfen, ob das Herrichten des Gedenksteines förderfähig ist.

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5030&TOLFDNR=132961&selfaction=print