17.03.2022 - 5.1 Satzung über die 3. vorhabenbezogene Änderung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss verständigt sich dazu, dass nach Einarbeitung der folgenden Punkte der formale Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann:

 

1.  Die Raumhöhe im Erdgeschoß wird auf 3,30 m erhöht. Dadurch wird der Charakter von Gewerberäumen unterstrichen. Die Erhöhung der Raumhöhen bedeutet eventuell eine Erhöhung der Firsthöhe. Dies wird durch das Planungsbüro noch genauer ermittelt, wird aber seitens der Stadt Klütz toleriert, wenn die Firsthöhen auf Grund der Raumhöhen der Gewerberäume erhöht werden müssen.

2.  Das Gelände im Parkplatzbereich ist so abzusenken, dass die Sichtbeziehungen auf die Gewerbeeinheiten verbessert werden.

3.  Das Verhältnis zwischen Gewerbe und Ferienwohnen wird auf 53 % zu 47 % festgeschrieben.

4.  Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude erfolgen nicht, da seitens der Stadt Klütz die Verfahrensumwandlung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gewünscht ist. In diesem Fall ist das konkrete Vorhaben Bestandteil des Durchführungsvertrages.

 

Auf Basis dieser Vorgaben kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Stadtvertretung vorbereitet werden. Diesem Vorgehen wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5008&TOLFDNR=130457&selfaction=print