14.03.2022 - 5.2 Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert die verschiedenen Varianten der Kalkulation für die Fremdenverkehrsabgabe. Die Ausschussmitglieder betrachten hier insbesondere die Auswirkung auf den Eigenanteil der Stadt Klütz bei der Verteilung der touristischen Gesamtaufwendungen auf die Kurabgabe und auf die Fremdenverkehrsabgabe.

 

Ein Ausschussmitglied merkt an, dass die Erhebung einer Kurabgabe von 1,00 €/Tag pro Person statt der aktuellen Strandgebühr i. H. v. 2,00 € pro Tag zu einem überfüllten Strand führen könnte. Die anderen Ausschussmitglieder sehen dies unproblematisch.

 

Des Weiteren wird über den Erhebungsaufwand bzw. das Verhältnis von Aufwand und Nutzen diskutiert. Ein Ausschussmitglied erläutert ebenfalls, dass lediglich anerkannte Erholungsorte eine Fremdenverkehrsabgabe erheben dürfen. Sollten einige Ortsteile der Stadt Klütz nicht als Erholungsort anerkannt werden, darf hier keine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden. Auch die Anerkennung als Tourismusort berechtigt nicht zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die grundsätzliche Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung  2

Ablehnung  1

Enthaltung  1

 

Bei der Betrachtung des § 3 des Satzungsentwurfes der Fremdenverkehrsabgabe merkt ein Ausschussmitglied an, dass die Erhebung der Abgabe nach Stufen keinen Bezug zum Umsatz und dem tatsächlichen Vorteil des Betriebes vom Tourismus wiederspiegelt. Der Ausschussvorsitzende lässt daher über die Neukalkulation der Fremdenverkehrsabgabe mit einer umsatzbasierten Bemessungsgrundlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung 3

Enthaltung 1

 

Frau Heise merkt an, dass die neue Kalkulation einen erheblichen Aufwand darstellt. Zusätzlich muss ein Termin mit Herrn Krischok von der Firma ipm für die Unterstützung bei der Neukalkulation vereinbart werden. Es wird auf gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten hingewiesen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll nach Vorliegen der neuen Kalkulation erneut auf der Finanzausschusssitzung besprochen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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