28.10.2021 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Füllberg berichtet, dass der Geltungsbereich mit einem Lärmgutachter abgestimmt wurde. Aus Sicht des Immissionschutzes sind die Flächen für eine Ausweisung als Gewerbegebiet geeignet.

Auch seitens der Raumordnung steht man einem B-Planverfahren positiv gegenüber. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass kein Neubau, sondern eine Umnutzung der vorhandenen Bebauung durch ortsansässige Firmen erfolgen soll.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, bestehende Gewerbenutzungen städtebaulich zu ordnen und neue Gewerbeflächen zu erschließen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4,0 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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