15.06.2021 - 7.2 VE- Plan Nr. 7 "Tarres Resort" Erneuerung der A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Di, 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Untersuchung im Rahmen der FFH-Prüfung zum Vorhaben „Tarres Resort“ sowie die Ergebnisse aus den ursprünglichen Planungen B-Plan Nr. 12 „Weiße Wiek“ belegen eindeutig, dass eine Abgrenzung zwischen nutzbarem Strandbereich und dem einstweilig unter Schutz gestellten Naturschutzgebiet gegeben sein muss. Bislang ist dies mit einem Bauzaun geregelt und bedarf der Verbesserung. Die Genehmigung für die Bauzaun-Anlage sagt aus, dass bis zu einer Wassertiefe von 50 cm die Sperranlage errichtet werden soll. Die Bauausschuss-Mitglieder empfehlen der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Ausbau des Absperrwerkes zwischen Strandbereich und einstweilig unter Schutz gestellten Naturschutzgebiet wie folgt durchzuführen:
1. Im Bereich des Deiches wird ein niedriger Zaun aus Eichenspaltpfählen mit Knotengeflecht errichtet.
2. Im Dünenbereich bis zum Spülsaum sollen Buhnen eng an eng aufgestellt werden, in einer Höhe von 1,20 m; ab dem Spülsaum bis zu einer Wassertiefe von 50 cm sollen ebenfalls Buhnen aufgestellt werden, mit Abständen von 30 – 50 cm, so dass die Strömungsdynamik möglichst wenig beeinflusst wird.
Alle Maßnahmen werden entsprechend Beschildert und erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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999,8 kB
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119,6 kB
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