04.08.2021 - 7.2 Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert ausführlich. Herr Langer erfragt den Sachstand zum städtebaulichen Vertrag. Es entsteht ein allgemeiner Meinungsaustausch. Herr Domschat erläutert den Nutzen eines städtebaulichen Vertrags. Im Ergebnis wird sich darauf verständigt, dass überlegt werden soll, welche inhaltlichen Punkte durch die Gemeinde als sinnvoll angesehen werden und in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sind.

Der städtebauliche Vertrag soll der Verwaltung seit Juni 2020 vorliegen. Dieser ist zur Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt wie folgt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Vorentwurf des

Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “.

 

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

 § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend: 

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4828&TOLFDNR=124377&selfaction=print