04.05.2021 - 5 Bericht der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

1. LED-Umrüstung – 3. Bauabschnitt

  • Fördermittelbescheid vom Projektträger Jülich (PtJ). – Bundesmittel – in Höhe von 43.300,00 € liegt vor
  • Fördermittelbescheid vom LFI – Landesmittel Klimaschutz – in Höhe von 86.000,00 € steht aus
  • Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 344.000,00 € - Bau- und Planungskosten
  • 346 Lichtpunkte sollen umgerüstet werden
  • Sollte in naher Zukunft keine Zusage des Fördermittelgebers LFI kommen, muss die Gemeinde sich entscheiden, ob nur mit den Fördermitteln PtJ (Bund) gebaut wird bzw. ob man ggf. noch einmal eine Verlängerung des Zuwendungszeitraums beantragt.

 

2. Erhaltungsprogramm Rad-Fernweg des Landes M-V

Hier hat die Verwaltung entsprechende Anträge für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gestellt, im Laufe des Genehmigungsverfahrens wurde durch den LK NWM eine Absage erteilt, eine Förderfähigkeit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen liegt nicht vor. Daraufhin wurde von Seiten der Verwaltung Instandhaltungsmaßnahmen an den Radwegen (Haubenweg und Stadtweg) durchgeführt. Im Bereich des Stadtwegs kam es bereits zu erneuten Absackungen. Hier wird die ausführende Firma zeitnah die Absackung beheben sowie die Banketten-Bereiche auffüllen.

 

3. Bericht von Herrn Rappen – Sachstand Dünenpromenade

  • Erhöhung der Düne (im 10 m-Bereich der Dünenpromenade) auf 4,50 m NHN abgeschlossen
  • Der Sandeinbau Düne bis auf Aufgang 13 – Höhe Schwanenweg – ist abgeschlossen
  • Strandhaferbepflanzung in Arbeit
  • Lückenschluss Geländer/Handlauf und Laschen für zusätzliche Poller in Arbeit
  • Entstehung der Strandhäuser in Arbeit - ausstehende Arbeiten Elektriker, Verkleidung, Dachdecker
  • DLRG Häuser – Baubeginn am Aufgang 18
  • Die Treppen zu den DLRG-Häusern und den Strandhäusern sollen bis zum 20.05. fertiggestellt sein.
  • Die Montage der Rampen – Gitterroste und Geländer – erfolgt fortlaufend.
  • Die beauflagten Ausgleichspflanzungen erfolgen erst im Herbst 2021.

 

Nach der Sachstandsmitteilung von Herrn Rappen hat Herr Grollmisch eine Anfrage an Herrn Rappen, ob der Versatz der Gitterroste noch reguliert wird. Hier hat er bei einer Begehung sehr scharfe Kanten und Verletzungsgefahr ausgemacht. Herr Rappen teilt mit, dass im Laufe des Baufortschritts dieses noch nachgearbeitet wird.

 

Herr Stadler hinterfragt, ob die Pfosten zur Seeseite nur Dekoration sind bzw. wird hier noch ein Seil gespannt, was als Barriere fungieren soll? Herr Rappen teilt mit, es handelt sich nur um eine optische Abgrenzung. Hier wird kein zusätzliches Seil gespannt. Es handelt sich um eine Absturzhöhe von unter 90 cm. Diese ist nicht mit einer Absturzsicherung zu sichern.

 

Herr Steigmann ergänzt anschließend, dass die Dünenpromenade nicht öffentlich gewidmet werden kann. Sie wird im Eigentum der Gemeinde bleiben. Hier hat nur die Gemeinde mittels Beschilderung die Möglichkeit diverse Sachen auf der Dünenpromenade auszuschließen bzw. Einhalt zu gewähren. Es können keine öffentlich rechtlichen Verwarnungen erlassen werden.

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4788&TOLFDNR=121464&selfaction=print