14.06.2021 - 7.7 Beschluss über die Gebührensatzung für die Benu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:

 

§ 5 Gebührenhöhe

Abs. 1) […] beträgt für den ganzen Tag 2,00 Euro/Person

Abs. 3) […] in Höhe von 35,00 Euro für die Saison erwerben. Die Familienkarte ist für 3 zahlungspflichtige Personen gültig.

Abs. 5) […] Gebühr, wird einer von der Stadt Klütz beauftragten Person eine Nachlösegebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Person erhoben.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz mit den vorgenannten Änderungen.

 

  

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Satzungsänderung wird ab der Saison 2022 berücksichtigt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4780&TOLFDNR=123184&selfaction=print