09.03.2021 - 4.7 VE- Plan Nr. 16 Adventure Gol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §§ 12 und 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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