28.01.2021 - 5 Umsetzung B-Plan Nr. 8 Ortslage Christinenfeld

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Ponta als Vorhabenträger sowie Herr Grimmer von der Firma MPP als Projektentwickler anwesend. Beide stellen den Umsetzungsstand vor. Folgende Punkte werden angesprochen:

 

1. Bau der Umgehungsstraße für den Ausbau der Ortsdurchfahrt:

Für den Ausbau der Umgehungsstraße für die Ortsumfahrt wird es unumgänglich sein, einige festgesetzte Bäume aus dem B-Plan Nr. 8 Christinenfeld zu entfernen. Entsprechende Ersatzpflanzungen werden geschaffen.

Die Ausschussmitglieder verständigen sich dazu, dass die Schaffung dieser Umgehungsstraße Priorität hat. Es wird darauf gedrängt, die Trasse möglichst so zu legen, dass die Bäume geschont werden.

 

2. Bäume in festgesetzten Baugrenzen:

Bei der Durcharbeitung des B-Planes hat sich ergeben, dass Bäume, die im Bestand vorhanden sind und im B-Plan festgesetzt sind, sich in den Baugrenzen befinden, dort könnten also keine Gebäude errichtet werden. Um die Bäume erhalten zu können, wird die Stadt Klütz darum gebeten die Zustimmung zu erteilen, die Baufenster verschieben zu dürfen.

 

3. Blockheizkraftwerk:

In der Infrastrukturfläche soll ein Blockheizkraftwerk, auf Basis einer Hackschnitzelheizung und ein Schwimmbad mit einer 20 m-Bahn errichtet werden. Nach Abstimmung mit der Gemeinde kann das Schwimmbad auch von den Mitgliedern der Gemeinde genutzt werden.

 

4. Finanzierungskonzept der Ferienhäuser:

Die Ferienhäuser werden von einem Architektenbüro geplant. Der Vorhabenträger wird die Ferienhäuser mindestens für 10 Jahre im eigenen Besitz halten und seitens des Vorhabenträgers als ein langfristiges Investment betrachtet.

 

5. Geh- und Radweg vom WA zum MI

Die Trasse, wie sie im B-Plan dargestellt ist, muss um die Baumstandorte herum angepasst werden, damit die Bäume erhalten werden können.

 

6. Erschließungsstraße im B-Plan-Gebiet (MI):

Der Straßenkörper (T-Stück) muss um ca. 1 m verlegt werden, um die dort bestehenden Bäume zu schützen.

 

7. Erschließungsstraße im WA-Gebiet

Die Erschließungsstraße im WA-Gebiet sollte abweichend vom B-Plan als gemischte Verkehrsfläche ausgebaut werden.

 

8. Die Erschließung des Ferienhaus-Gebietes und auch weiterer Gebiete im MI-Gebiet werden größtenteils über Privatstraßen erschlossen. Der vorhabenträger versucht Fördermittel zu akquirieren. In diesem Zuge wäre die Übertragung der Straßen in die öffentliche Hand erforderlich.

Grundsätzlich erklären die Bauausschuss-Mitglieder, dass diese Vorgehensweise denkbar ist, unter der Voraussetzung, dass alle weiteren entstehenden Lasten bzgl. Unterhaltung, Winterdienst, Beleuchtung usw. auch vertraglich auf den Vorhabenträger übertragen werden.

 

9. Die Geschossigkeit im MI ist zu präzisieren. Dies kann nur anhand von Architektenentwürfen erfolgen.

 

10. Im Ferienhausgebiet sind die Ferienhäuser durchgängig als giebelständig dargestellt. Ggf. wünscht der Vorhabenträger für einzelne Gebäude eine Abweichung in traufständig gebaute Gebäude.

 

11. Heckendurchstich:

Am Abschluss des Plangebietes zum Übergang in die Landschaft, aufgrund des Baus der Schmutzwasserdruckleitung und des darauf befindlichen Wirtschaftsweges/Geh- und Radweges, muss die im B-Plan dargestellte Hecke durchbrochen werden. Der Vorhabenträger erklärt, dass für alle vorgetragenen Punkte entsprechende Anträge für die Stadt Klütz vorbereitet werden.

 

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