01.10.2020 - 3 Dünenpromenade - Sachstandsberich...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Herr Steigmann übergibt das Wort an Herrn Rappen. Herr Rappen führt zum Sachverhalt ein.

 

1. DLRG Hausverlegung auf die Seeseite

Von Seiten der anwesenden Ausschussmitglieder wird angeregt, eine Zugänglichkeit direkt von der Dünenpromenade zu den DLRG Häuser und eine 2. Anbindung über eine Treppenanlage direkt zum Strand für alle zu bauenden DLRG Häuser zu prüfen.

 

Vor Seiten des Planers wird diese Möglichkeit bei der Anbindung verneint. Es besteht augenscheinlich nur die Möglichkeit, die DLRG Häuser über die Dünenpromenade über eine Plattform auf +5.40 (Sohlhöhe) anzubinden oder über eine den Strandzugängen zugewandte Treppenkonstruktion.

 

Anschließend stellt Herr Steigmann den Punkt zu Abstimmung.

 

Einstimmig – Zugänglichkeit der DLRG Häuser über eine Treppenkonstruktion von den Strandzugängen kommend.

 

Die Verwaltung bittet den Planer nochmal zu prüfen, ob auf der Höhe der Dünenpromenade +5.40, eine direkte Zugänglichkeit der DLRG Häuser über eine Tür auf der Höhe +5.40 (Höhe Oberkante Boden EG DLRG Haus) möglich ist, um eine behindertengerechte Zugänglichkeit zu gewährleisten.

 

2. Umwidmung der sechs landseitig der Dünenpromenade geplanten

DLRG-Haus Plattformstandorte zu Ruheplattformen ohne Bewirtschaftung

Herr Opfermann erläutert nochmals den Werdegang der Verlegung der seeseitig genehmigten DLRG-Häuser Standorte auf die Landseite. Als Auflage der wasserrechtlichen Genehmigung durch das StALU sollte vor Baubeginn die Ausführungsplanung erneut eingereicht werden; daraufhin soll das StALU im Dezember 2019 erklärt haben, dass keine Genehmigung zum seeseitigen Bau in Aussicht gestellt werden kann, daher wurde Umplanung auf die Landseite notwendig.

 

Einige der anwesenden Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass es sich hier nur um eine Empfehlung durch das StALU gehandelt hat und eine Umplanung nicht nötig war.

 

Chr. Schmiedeberg verliest daraufhin einen Auszug der Seite 7 der wasserrechtlichen Genehmigung.

Herr Chr. Schmiedeberg stellt daraufhin folgenden Antrag:

Die sich im Bau befindlichen, nicht genehmigten Plattformen der DLRG-Häuser, sind zurückzubauen unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzung.

 

Diesem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Somit ist die Umwidmung der sechs landseitig der Dünenpromenade geplanten DLRG-Haus Plattformstandorte zu Ruheplattformen ohne Bewirtschaftung abgelehnt.

 

3. Dünenpromenadenquerung über Seebrückenvorplatz

Die Höhe der Seebrücke inkl. Vorplatz ist +3.65.

Lt. Aussage des Planers, Herrn Opfermann, fordert das  StALU die Querung der Dünenpromenade aber auf einer Höhe von +4.00; das sind 35 cm, die überwunden/angepasst werden müssen.

Hier soll vor Umplanung nochmals geprüft werden, ob es sich nur um eine Em-pfehlung des StALU handelt oder um eine Forderung/Auflage.

Herr Rappen führt hierzu aus, dass er bereits entsprechende Anfragen an das StALU gestellt hat. Eine schriftliche Stellungnahme durch das StALU steht hier noch aus.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass das jetzige Bild der Seebrücke mit Vorplatz erhalten und nicht durch Konstruktionen auf dem Vorplatz beeinträchtigt werden soll.

 

Herr Sagemann stellt folgenden Antrag:

Die jetzt vorhandene Treppenanlage auf die Seebrücke wird um 2 Stufen erweitert, um den Seebrückenvorplatz dann ganzheitlich auf das Höhenniveau der Dünenpromenade (+4,00) anzupassen. Eine barrierefreie Zugänglichkeit über entsprechende Rampenanlagen links und rechts des Seebrückenvorplatzes auf das Niveau der Dünenpromenade im Bereich der Querung +4,00 ist entsprechend zu berücksichtigen.

 

Sodann lässt Herr Steigmann über den Antrag abstimmen. Diesem wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt.

 

4. Zuwegung Albin-Köbis-Siedlung

Es ist über Variante A „Straße mit überfahrbaren Fußweg“ und Variante B „Straße mit überfahrbaren Fußweg und zusätzlichen Parktaschen“ zu befinden.

Es besteht Einigkeit zwischen den anwesenden Ausschussmitgliedern darüber, folgende Punkte in der Planung zu berücksichtigen/zu realisieren:

-          Anordnung von 2 behindertengerechten Parktaschen im oberen Bereich der Albin-Köbis-Siedlung – am Strandaufgang 20.

-          Die Straße soll als Fußgängerzone ausgewiesen werden (Zufahrten Anwohner und Lieferverkehr sind sicherzustellen).

-          Auf der westlichen Seite der Straße soll eine Abgrenzung mittels Hochbord (nach Möglichkeit keine Überfahrbarkeit) zu dem dahinterliegenden Banketten-Bereich erfolgen.

Herr Steigmann lässt sodann abstimmen. Diesem Vorgehen wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

5. Sitzgelegenheiten vor und auf der Dünenpromenade

6. Art der Abfallbehälter - Fassungsvermögen

Diese Punkte werden gemeinsam thematisiert.

 

zu den Bänken:  

Es soll eine Entscheidung herbeigeführt werden, ob die Bänke an den Vorplätzen zu den Strandaufgängen baugleich denen auf der Dünenpromenade ausgeführt werden sollen.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, dass die ergonomisch geformte Variante der Bänke auf der Dünenpromenade auch auf den Vorplätzen der Strandzugänge zu realisieren ist. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

zu den Fahrradständern:

Die anwesenden Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, dass es jetzt keine Empfehlung gibt, sondern dass es erst einen Vor-Ort-Termin des Bauausschusses zur Festlegung der Anzahl und Lage zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten an den Strandaufgängen geben soll.

 

zu den Abfallbehältern:

Die ausgeschriebenen Umhausungen für die zukünftigen Müllbehälter sind für einen Container von 1.100 Liter ausgelegt. Der ortsansässige Bauhof verfügt momentan nicht über die Technik, Müllbehälter dieser Größe zu entleeren. Es wird sich darauf verständigt, die Größe der Umhausungen beizubehalten und mit 2 Tonnen je 240l zu bestücken, welche mit der zurzeit vorhandenen Technik entleert werden können. Diesem Vorgehen wird einstimmig zugestimmt.

 

7. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen

Die ursprüngliche Planung und Ausschreibung sah die Versorgung der DLRG Häuser und Strandhäuser mit Brauchwasser vor; für Abwasser sollte ein Auffangtank installiert werden. Dieser Planungsansatz wurde verworfen.

 

Die Ausschussmitglieder favorisieren den Anschluss aller Strandzugänge mit entsprechend dimensionierten Trink- und Schmutzwasser-Anschlüssen.

Für die Neuplanung Trinkwasser-Ringleitung und Schmutzwasser als Druckleitung über die Strandpromenade, belaufen sich die geschätzten Baukosten auf ca. 900.000 EUR.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt folgenden Antrag:

1. Die Trinkwasser- und Schmutzwasser-Versorgung soll losgelöst vom jetzigen Projekt Dünenpromenade betrachtet werden.

2. Die Verwaltung klärt die Möglichkeit einer Trinkwasser- und Schmutzwasser-Versorgung mit dem Zweckverband Grevesmühlen und dem StALU.

3. Die Verwaltung klärt Fördermöglichkeiten.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

8. Aufgang 16 – Zugangshilfe für Blinde

Herrn Opfermann informiert über die stattgefundenen Abstimmungen mit dem Blindenverband, den Strandaufgang 16 blindengerecht auszubauen. Dies wird von Seiten der anwesenden Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen.

 

9. Beleuchtung Strand

Herr Hoffmann regt an zu prüfen, ob es machbar ist, auf den DLRG-Häuser eine Möglichkeit zur Beleuchtung des Strandes zu schaffen.

Des Weiteren ist die Auslegung der Stromzuleitung der DLRG sowie der Strandhäuser zu überprüfen. Bei den Strandkorbvermietern ist nachzufragen, was beabsichtigt ist anzuschließen; dementsprechend sollen die Zuleitungen ausgelegt werden (Arbeitsauftrag an Herrn Rappen und Herrn Opfermann).

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Anlagen zur Vorlage

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