13.10.2020 - 8 B-Plan Nr. 43 „Albin-Köbis-Siedlung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erklärt sich als befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Herr Mirko Klein übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Das Planungsbüro Mahnel führt hier aus, dass eine Bestandserfassung der vorhandenen Bebauung in Bezug auf Dauerwohnen und Ferienwohnen erfolgt ist. Herr Mahnel zeigt zwei Möglichkeiten auf, wie der B-Plan zur Art der Nutzung gegliedert werden könnte:

 

1. Allgemeines Wohngebiet (WA) – hier ist die untergeordnete Ferienwohnungsnutzung möglich. Das Dauerwohnen sollte vorrangig gesichert werden. Hier könnte mit dem Mittel der Festlegung, wie viele Wohneinheiten in einem Gebäude sein dürfen, geregelt werden, dass Ferienwohnen nur untergeordnet möglich ist sowie über die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) je Haus.

 

2. Als SO (Wohnen und Ferienwohnen) – hier könnten individuelle grundstücks- und hausbezogene Festsetzungen getroffen werden.

 

Im weiteren Verlauf zeigt er Vor- und Nachteile der beiden Varianten auf.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass an den beschlossenen Leitlinien festgehalten wird, dass pro Wohnhaus eine untergeordnete Ferienwohnnutzung möglich sein sollte. Herr Mahnel wird diesbezüglich die Beschlussfassung zur Gemeindevertretersitzung aufbereiten. Zur Beschlussfassung werden dann auch die genehmigten und nichtgenehmigten Nutzungen vorliegen.

 

Weitere Punkte für den B-Plan wären, eine Bebauung im rückwärtigen Bereich zuzulassen  bzw. über den vorh. Bestand festzusetzen sowie rückwärtig Wintergärtenanbauten zuzulassen. Alle Erweiterungen auf dem Grundstück sollten aber auch unter der Prämisse beachtet werden, dass Stellplätze noch auf dem eigenen Grundstück vorhanden sein müssen. 

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