22.09.2020 - 10 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dieser, wie auch die TOPs 11 und 12, werden zusammenhängend besprochen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Punkte angesprochen:

  • Zersiedlung des Landschaftsbildes
  • Natura 2000 ist zu berücksichtigen
  • Es erfolgt eine Summationswirkung.
  • Alle weiteren Vorhaben in Boltenhagen könnten hier Nachteile haben

 

Herr Rödiger stellt den Antrag, was ist infrastrukturverträglich. Man sollte eine gesamtheitliche Regionale Entwicklung des Amtes Klützer Winkel anstreben. Die Gemeindeentwicklung im Klützer Winkel soll gemeinschaftlich betrachtet werden und dementsprechend sollten sich die Gemeinden untereinander austauschen.

Dem Antrag von Herrn Rödiger wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

Anschließend verliest Herr Holthusen folgenden Text:

"Die naturnahe Umgebung trägt wesentlich zur Erholungs- und Lebensqualität der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bei. Die zunehmende Zersiedlung und Überbauung der Landschaft beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Der Nutzungsdruck auf die natürlichen Küstenlebensräume und damit auch auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten nimmt zu. Betroffen sind davon insbesondere bisher noch naturnahe und weniger von Menschen frequentierte Küstenabschnitte wie sie zum Beispiel im Bereich der Halbinsel Hohen Wieschendorfer Huk sowie in den westlichen und östlichen Randbereichen der Wohlenberger Wiek noch vorkommen. Die Gemeinden Hohenkirchen, Klütz und Ostseebad Boltenhagen werden von denselben Natura 2000-Gebieten berührt. Da die Erhaltungsziele dieser Natura 2000-Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen, können auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen infolge der zu erwartenden Summationswirkungen bestehender und zukünftiger Beeinträchtigungen beschränkt werden."

 

Anschließend stellt Herr Steigmann den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf folgende Anregungen zu äußern:

 

"Die naturnahe Umgebung trägt wesentlich zur Erholungs- und Lebensqualität der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bei. Die zunehmende Zersiedlung und Überbauung der Landschaft beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Der Nutzungsdruck auf die natürlichen Küstenlebensräume und damit auch auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten nimmt zu. Betroffen sind davon insbesondere bisher noch naturnahe und weniger von Menschen frequentierte Küstenabschnitte wie sie zum Beispiel im Bereich der Halbinsel Hohen Wieschendorfer Huk sowie in den westlichen und östlichen Randbereichen der Wohlenberger Wiek noch vorkommen. Die Gemeinden Hohenkirchen, Klütz und Ostseebad Boltenhagen werden von denselben Natura 2000-Gebieten berührt. Da die Erhaltungsziele dieser Natura 2000-Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen, können auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen infolge der zu erwartenden Summationswirkungen bestehender und zukünftiger Beeinträchtigungen beschränkt werden."

 

Planungen der Nachbargemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planung berührt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4600&TOLFDNR=116751&selfaction=print