04.08.2020 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eine Anwohnerin aus Hohen Wieschendorf bemängelt, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 28 keine Unterlagen an die Bürger ausgehändigt werden. Des Weiteren sind die Räumlichkeiten und Umstände, unter denen der Bebauungsplan Nr. 28 ausliegt, nicht annehmbar.

Die Verwaltung wird darum gebeten abzuprüfen, ob eine Vervielfältigung der Auslegungsunterlagen für Privatpersonen möglich ist.

 

Eine weitere Anwohnerin der Ortslage erkundigt sich nach dem besonderen Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 und wann es ausgeübt wird.

Der Bürgermeister informiert über die Vorgehensweise beim Vorkaufsrecht.

 

Des Weiteren wird sich nach den Flächen für Infrastruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 28 erkundigt und in welchem Zusammenhang diese zum Erdbeerhof stehen. Der Bürgermeister räumt ein, dass hier kein Zusammenhang zwischen dem Erdbeerhof und dem Bebauungsplan Nr. 28 besteht.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Kopien können kostenpflichtig erstellt werden 

 

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