17.08.2020 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel informiert die Stadtvertreter ausführlich zum Sachverhalt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die aufgrund der eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Beschluss an zuständiges Planungsbüro zur Kenntnis und weiteren Bearbeitung weitergeleitet und in Verfahrensordner eingepflegt

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4571&TOLFDNR=115850&selfaction=print