04.08.2020 - 13 Wegeverbindung zwischen Christinenfeld und dem ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

  1. Der Weg zwischen den Ortslagen Christinenfeld über Wichmannsdorf nach Boltenhagen soll als öffentlicher Geh- und Radweg angelegt werden.
  2. Der Bau des Weges erfolgt zu Lasten der Projekt GmbH Christinenfeld. Dazu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
  3. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt Teilflächen der Flurstücke 140 und 96 der Flur 1 Gemarkung Wichmannsdorf für den Wegebau zur Verfügung.
  4. Der Weg wird nur als öffentlicher Weg gebaut und übernommen, sofern die Stadt Klütz auf dem Territorium der Stadt Klütz ebenso verfährt, so dass eine Durchgängigkeit des Weges erreicht ist.
  5. Die Verbindung im OT Christinenfeld zur Ortslage ist abzusichern.
  6. Es ist abzuprüfen, ob eventuell doch eine Befestigung des Weges gegeben falls in Asphalt/ Kunstharz erfolgen kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4568&TOLFDNR=115652&selfaction=print