06.08.2020 - 8.1 Vertretungsregelung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Krüger fragt an, ob sein Sohn Moritz Krüger als sachkundiger Einwohner in Vertretung für Frau Anja Jung teilnehmen darf. Die Verwaltung möchte den Sachverhalt bitte prüfen.

 

Frau Rappen spricht an, dass es schön wäre, wenn sich alle Ausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung bei Abwesenheit entschuldigen können. Die letzte Ausschusssitzung konnte nicht stattfinden, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Auf der Grundlage des § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung  M-V kann die Stadtvertretung ständige Ausschüsse bilden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Hauptsatzung regelt Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.

Die Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 05. August 2019 sieht in § 6 Absatz 2 vor, dass für die Ausschussmitglieder keine stellvertretenden Mitglieder gewählt werden.

Das bedeutet, dass es schon aufgrund der gegenwärtigen Hauptsatzungsregelung keine Stellvertretung für Frau Anja Jung geben kann.

 

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