11.06.2020 - 8.1 Parken im Ahornweg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass vermehrt im Ahornweg Strandbesucher parken. Dies ist nicht zulässig, da der Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.

 

Die Verwaltung wird gebeten, hier verstärkt zu kontrollieren. Gleichzeitig soll an den im B-Plan ausgewiesenen Parkplatzflächen für Besucher ein Hinweisschild angebracht werden, Parken für Anlieger.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Verkehrsüberwacher*innen werden verstärkt kontrollieren, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Eine Freihaltung von Parkplätzen nur für Anlieger ist nach der StVO nicht möglich. Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

 

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