15.10.2020 - 8 Grundsatzbeschluss über die Beschaffungsart der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder beraten über das Für und Wider einer einheitlichen Berufsbekleidung und den Bezug über einen Mietservice. Sie sind auch der Meinung, dass die Erstanschaffungskosten nach eigenem Wissen wohl deutlich über dem genannten Betrag von 750,00 € pro Person liegen müssten. Insofern ergäbe sich nach eigenen Berechnungen ein monatlicher Mietbetrag von ca. 70,00 €/Monat.

Soweit die Kosten einen monatlichen Betrag von 80,00 € nicht übersteigen, stimmen sie der Umsetzung über einen Mietservice bereits heute zu.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die zukünftige Beschaffung von Arbeitskleidung, im Zuge einer vertraglichen Bindung von mindestens 2 Jahren, über einen Mietservice für Berufs-/ Arbeitskleidung zu beziehen. Die Vertragsinhalte werden durch den Bürgermeister, Herrn Jan van Leeuwen, gemeinsam mit der Amtsverwaltung erörtert und konkretisiert. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren zum Bezug der Dienstleistung durchzuführen.

Sollte die Beschaffung einen monatlichen Betrag von 80,00 € überschreiten, soll der Mietservice nicht umgesetzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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