25.02.2020 - 5 Vorbereitende Untersuchungen zur Maßnahme: Anpf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Brüsewitz vom Wasser- und Bodenverband wird das Rederecht erteilt.

 

Er geht hier auf die standorttypischen Ufergehölze Anpflanzung am Tarnewitzer Bach ein. Er berichtet aus der Studie, die das Büro Biota erstellt hat und geht im Folgenden auf weitere geplante Maßnahmen des Klützer Baches ein sowie dass für den Grundshägener Bach gerade eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird. Herr Brüsewitz erklärt, dass bzgl. geplanter Maßnahmen für den Tarnewitzer und Klützer Bach demnächst Gespräche mit dem StALU stattfinden sollten. Er führt weiter aus, dass es ein Angebot der Firma Eggert aus Wismar gibt, die die Anpflanzung am Tarnewitzer Bach zu 100 % übernehmen würden. Hier liegen positive Stellungnahmen des StALU vor, außer des Fachbereiches Liegenschaften (StALU), die Einwände hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht haben. Das Holzwerk Eggert würde die Verkehrssicherungspflicht nicht übernehmen. Hier hinterfragt Herr Brüsewitz, ob die Gemeinde sich vorstellen könnte, die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Dieses sollte vertraglich festgehalten werden. Der Wasser- und Bodenverband ist für die Abflusssicherheit im Rahmen der Unterhaltung zuständig und wird in diesem Zusammenhang ebenfalls Pflege und Unterhaltung der Bäume vornehmen.

 

Im Anschluss stellt Herr Steigmann das Thema zur Diskussion. Herr Chr. Schmiedeberg ergänzt, dass er nicht konform mit der Meinung des StALU ist, dass die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht der Anpflanzungen auf die Gemeinde übertragen werden soll. Diese sollte bei dem Grundstückseigentümer, somit bei dem StALU liegen.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, zur Beschlussfassung des Punktes Nr. 4 wie folgt abzuändern. Bzgl. eines Nutzungsvertrages mit dem StALU, hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, sollen noch Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem StALU geführt werden.

 

Anschließend stellt Herr Steigmann die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Gemeindeeigene Investoren setzen die Maßnahme um.

2. Die Maßnahme kann auch durch externe Investoren umgesetzt werden.

3. Die Maßnahme selbst umzusetzen mit 90% Förderung über die WRRL und den Eigenanteil von 10 % zu tragen.

4. Bzgl. eines Nutzungsvertrages mit dem StALU, hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, sollen noch Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem StALU geführt werden.

Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und schließt einen entsprechenden Nutzungsvertrag.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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