28.01.2020 - 13.1 Bericht der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

1. Fischereisteg

Frau Schultz erläutert den Sachverhalt Schäden am Fischereisteg. Geplant war die Anlage des Fischereisteges mit Bongossiholz. Der Fördermittelgeber, das Landwirtschaftsministerium, hatte in seiner Richtlinie ausgeschlossen, dass Tropenhölzer zu verwenden sind. Deshalb wurde bei der Umsetzung der Baumaßnahme Lärchenholz verwendet. Dies hat das damals zuständige planende Büro Opfermann recherchiert. Lediglich die bestehenden Planunterlagen wurden auf Lärche angepasst. Der Steg muss somit instandgesetzt werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, gegen das Ing.-Büro oder die ausführende Firma. Auf die Bindefrist der Fördermittel hat dies keinen Einfluss.

 

2. Hort-Umbau

Hierzu führt Frau Schultz folgendes aus: Die Betriebserlaubnis für die Betreibung des Hortes wurde am 15.01.2020 erteilt. Der Hort ist in beiden Etagen in Nutzung übernommen worden. Probleme gibt es bislang noch mit dem Fußbodenbelag im Eingangsbereich. Hier sind Granitfliesen eingebaut worden, die rutschhemmend sind. In der Praxis hat sich erwiesen, dass die Fliesen doch glatt sind. Deshalb wurde bauseits eine entsprechende Emulsion aufgebracht, die das Rutschen verhindert. Dies hat auch funktioniert. Im Weiteren haben die Reinigungskräfte mit einer entsprechenden Lauge den Fußbodenbelag bearbeitet, sodass jetzt wiederum Rutschgefahr besteht. Die Angelegenheit wird seitens der Verwaltung geklärt.

 

3. Jugendclub und Werkraum im Zuge des Hortumbaues

Zurzeit werden die Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung hergestellt, sowie die Zuwegung wird gepflastert. Es gibt Schwierigkeiten die beauftragten Firmen entsprechend Vorort zu halten, zum Umsetzung der Maßnahmen, aufgrund der Auftragslagen für die Firmen. Die Verwaltung bemüht sich zeitnah, sowohl Jugendclub als auch Werkraum fertigzustellen und zu übergeben.

 

4. Zufahrt Zeltplatz

Hier hat der Betreiber des Zeltplatzes die Anfrage an die Gemeinde gestellt, zur Umverlegung des gemeindeeigenen Gehweges zu seinen Lasten, um mehr Stauraum für die anreisenden Wohnmobile schaffen zu können. Planungsunterlagen wurden eingereicht. Wenn die Gemeinde als Eigentümer einer ………….lichen Verkehrseinrichtung, also eben eines solchen Gehweges Baumaßnahmen durchführt, ist die Zustimmung des Landkreis NWM erforderlich. Dieser sieht sich aufgrund der eingereichten Planungsunterlagen nicht in der Lage eine entsprechende Genehmigung zu erteilen. Es müssen vollständige vollumfängliche Planunterlagen eingereicht werden. Seitens des Landkreis NWM wurde der Vorschlag unterbreitet, die Straße grundsätzlich zu privatisieren, also auf den Zeltplatzbetreiber zu übertragen. Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass die im Eingangsbereich befindliche Schrankenanlage an einer öffentlichen Straße, wie dies bislang geregelt ist, unzulässig ist. Seitens der Verwaltung wird der Sachverhalt mit allen Beteiligten aufgearbeitet und eine entsprechende Beschlussvorlage für die Gemeinde vorgelegt.

 

5. Förderanträge Wasserrahmenrichtlinie

 

Projekt Wichmannsdorf

Das Projekt Wichmannsdorf wird gefördert werden, nach Aussage des StALU. Eine entsprechende Information wird im Februar an die Gemeinde ergehen. Grundsätzlich muss die Planung überprüft werden, insbesondere bezogen auf den Grunderwerb.

 

 Projekt Redewisch

Hier wird keine Förderung erfolgen, da Projektinhalt die Erstellung einer Verrohrung ist. Hier hat die Gemeinde die Möglichkeit umzuplanen. Förderwürdig wäre das Vorhaben, wenn die Regenwasser- und Drainagewasserableitung innerhalb eines offenen Grabens erfolgen würde.

 

6. Ausgleichsmaßnahme Mariannenweg

Hier war zu prüfen, ob die Sukzessionsfläche umgewandelt werden kann in eine Streuobstwiese (Anpflanzung von Obstbäumen). Nach Aussage der uNB würde dies dazu führen, dass eine Neubilanzierung des Ausgleiches erfolgen müsste, da mit dem Pflanzen der Bäume sozusagen ein Eingriff in eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen würde. Deshalb ist die Umwandlung zurzeit nicht gewünscht.

 

7. Ersatzpflanzungen im Bereich Tarnewitzer Bach

Hier wurden Bäume gepflanzt für zwei B-Pläne in Redewisch und Tarnewitz. Zu prüfen war der Sachverhalt, ob die Pflanzung der Bäume dort zulässig ist, da im Grundbuch eine Grünfläche ausgewiesen ist. Nach Aussage der uNB ist die Festlegung der Fläche im Grundbuch nicht maßgebend. Es handelt sich hier um eine Wiesenfläche und die Baumpflanzungen sind dort möglich und genehmigungsfähig.

 

8. Weihnachtsbeleuchtung in den Ortslagen Redewisch und Wichmannsdorf

Nach Rücksprache mit dem Elektriker ist die Installierung einer Weihnachtsbeleuchtung in den beiden Ortslagen grundsätzlich möglich. Seitens der Verwaltung wird jetzt gemeinsam mit dem Elektriker und mit den Installateuren (Bauhof) der Weihnachtsbeleuchtung abgeklärt, welche Möglichkeiten es gäbe, auch bezogen auf alternative Weihnachtsbeleuchtung. Diese Ergebnisse werden dann in Form einer Beschlussvorlage der Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt.

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4442&TOLFDNR=112557&selfaction=print