23.09.2020 - 8 Grundsatzbeschluss über die Anerkennung von Kur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dobbertin übergibt das Wort an Frau Stöckmann. Diese erklärt, dass die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten in den entsprechenden Kurabgabensatzungen rechtlich nicht zulässig ist. So steht z. B. auf den Kurkarten von Boltenhagen, dass diese in Zierow anerkannt werden. Die Ausschussmitglieder diskutieren die Beschlussvorlage und die zusätzlichen Informationen intensiv.

 

Auf Grund der rechtlichen Unzulässigkeit der gegenseitigen Anerkennung wird die Gemeinde Zierow die Kurabgabensatzung nicht ändern und mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Verbindung treten, um die Änderung der bisherigen Kurkarten und der entsprechenden Satzung zu veranlassen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt grundsätzlich der Anerkennung von Kurkarten der anderen Ostseebäder in MV zuzustimmen. Die Kurabgabensatzung soll entsprechend angepasst werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

0

Ablehnung:

6

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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