04.12.2019 - 9 Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion SPD / LINK...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klein übergibt das Wort an Frau Bräunig und Herrn Christian Schmiedeberg.

 

Frau Bräunig und Herr Christian Schmiedeberg erläutern den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion SPD / LINKE bezüglich der Zusatzschilder „Staatlich anerkanntes Seeheilbad“ an den Ortseingängen.

 

Frau Hörl verliest dazu eine Stellungnahme des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern, aus der hervorgeht, dass der langjährige Kurdirektor Dieter Dunkelmann seinerzeit aus Gründen der Vermarktung mit dem Titel „Ostseebad“ gearbeitet hat. Unter Marketingaspekten empfiehlt der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern, weiter mit dem Prädikat Ostseebad zu arbeiten und den von Herrn Dunkelmann eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen.

 

Frau Hörl teilt weiterhin mit, dass die Zusatzschilder durch die Gemeinde beim Innenministerium zu beantragen sind und ein Erstellen durch die Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel zu erfolgen hat.

 

Die Kurbetriebsausschussmitglieder führten eine rege Diskussion zum einen über die Zusatzschilder an den Ortseingängen und deren Sinn sowie Vermarktungsziele. Zum anderen auch über die Formulierung des Beschlussvorschlages, das die Kurdirektorin die Kriterien eines „staatlich anerkannten Seeheilbades“ jederzeit sicherzustellen hat.

 

Herr Klein bittet die Kurbetriebsausschussmitglieder abschließend um Beschlussfassung.

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Beschluss:

Der Kurbetriebsausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Kurdirektorin der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen - gemäß Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 - sicherstellt, dass im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Kriterien als „staatlich anerkanntes Seeheilbad“ jederzeit erfüllt werden. Weiterhin wird festgelegt, dass an den Ortseingängen unter dem Ortseingangsschild ein Zusatzschild, „ Staatlich anerkanntes Seeheilbad“ - wie in Heiligendamm (siehe Anlage) unverzüglich anzubringen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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