30.10.2019 - 6 Satzung der Gemeinde Damshagen über die Ergänzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kumbernuß übergibt das Wort an Herrn Mahnel.

 

Herr Mahnel führt zum Punkt aus. Er teilt mit, dass nach Klärung folgender Punkte diese im Satzungsbeschluss mit aufgenommen werden:

-          zusätzlichen Hydranten im Bereich der Lindenstraße 3

-          Niederschlagsentwässerung muss geklärt werden

-          Ausgleich über Ökopunkte möglich

 

Es wird über die Entwässerung der Grundstücke diskutiert und über die, in diesem Zusammenhang festgesetzten Höhenbezugspunkte zur Bestimmung der max. zulässigen Firsthöhe und max. zul. Traufhöhe der Gebäude. Gemäß Satzung gilt das natürlich vorhandene Gelände als Bezugshöhe. Für die Bezugshöhe ist die mittlere Höhe der jeweiligen Eckpunkte des Gebäudes heranzuziehen.

 

Es wird darüber abgestimmt:

Höhenbezugspunkt Gelände wird mit 2 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

Höhenbezugspunkt Straßenbegrenzungslinie wird mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bestätigt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Änderung der Festsetzung der Höhenbezugspunkte in der Satzung.

 

Den Ausschussmitgliedern liegen nur die Unterlagen zum Abwägungsbeschluss vor. Herr Mahnel bittet jedoch, dass auch über den Satzungsbeschluss abgestimmt wird. Dieser wird zur Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

 

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Änderung der Festsetzung der Höhenbezugspunkte in der Satzung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt den Satzungsbeschluss nebst den vorgenannten Ergänzungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4334&TOLFDNR=110322&selfaction=print