17.02.2020 - 8 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mevius übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert ausführlich den Sachverhalt, insbesondere die Neuberechnung nach Hinweisen aus dem Finanzausschuss. Aufkommende Fragen werden beantwortet.

 

Anschließend lässt Herr Mevius über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2020.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird somit auf 432 % und der für die Grundsteuer B auf 378 % sowie für die Gewerbesteuer auf 360 % angehoben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:nach Genehmigung des Haushaltes durch die uRab und öffentl. Bekanntgabe der Haushaltssatzung erfolgt die Änderung der Hebesätze

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4319&TOLFDNR=112641&selfaction=print