17.02.2020 - 8 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Neubauer, Carmen
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2020.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird somit auf 432 % und der für die Grundsteuer B auf 378 % sowie für die Gewerbesteuer auf 360 % angehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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13,9 kB
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