16.09.2019 - 22 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Exemplar ausgefertigt und an die uRab zur Genehmigung übersandt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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