14.05.2019 - 7.4 Beschädigung einer Blutpflaume

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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In der Schloßstr. vor Haus Nr. 44 ist eine Blutpflaume durch die Baufirma, welche mit den Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau beschäftigt ist, erheblich verletzt worden (großer Ast abgängig). Schadensersatzpflicht (Ersatzpflanzung) muss geprüft werden. Es gibt Zeugen, die das beobachtet haben.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Der Schaden wurde durch einen von der WEMACOM beauftragten Gutachter begutachtet. Es wurde festgestellt, dass die Blutpflaume von einem Pilz "Pflaumen-Feuerschwamm", befallen ist.

 

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