04.04.2019 - 6 1. Änderung zur Satzung über den Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Datum:
- Do, 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zur Sitzung wurden keine Unterlagen nachgereicht.
Frau Tesche schildert den Sachverhalt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Meerleben“ wird derzeit die Errichtung eines Ferienhauses beantragt. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weil der Vorhabenstandort im Bebauungsplan für gemeinschaftliche Zwecke festgesetzt ist.
Das ursprünglich an dem Standort vorgesehene Gemeinschaftshaus, soll im Gegenzug, anstelle eines Ferienhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, errichtet werden.
Inwieweit eine Befreiung von den Festsetzungen gem. § 31 BauGB möglich ist, oder eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich wird, soll in einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit dem Vorhabenträger am 25.04.2019 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem LK NWM, geklärt werden. Insofern sollte ein Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 20 vorbereitet werden, falls ein Befreiungsantrag nicht möglich ist.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20 „Meerleben“ ist zu beschließen, falls ein Befreiungsantrag nicht möglich ist.