25.04.2019 - 7 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Bauausschusses werden folgende Festlegungen akzeptiert. Die Gartenflächen der Hinterliegergrundstücke Lindenstraße in Groß Schwansee werden im FNP als Grünfläche für Gartenbau dargestellt. Die im vorherigen Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan geänderten Belange müssen in den FNP übertragen werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die aufgrund während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-        zu berücksichtigende,

-        teilweise zu berücksichtigende und

-        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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