25.04.2019 - 6 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Palm erklärt sich als befangen.

 

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel wird das Rederecht erteilt. Herr Mahnel erörtert das durchgeführte Planverfahren. Es besteht Einigkeit bei den anwesenden Ausschussmitgliedern, sodass der Abwägung- und Satzungsbeschluss an die nachfolgenden Gremien empfohlen werden kann.

 

Herr Holst lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Angelika Palm

 

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Anlagen zur Vorlage

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