07.03.2019 - 9.6 Wohngebäude-Errichtung Goldbeck

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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In der Ortslage wird ein Wohngebäude errichtet. Offensichtlich ist das Fundament zu hoch.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die Zuständigkeit obliegt dem LK NWM als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

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