26.02.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag wird geändert beschlossen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage weder folgende Anregungen noch Bedenken zu äußern. Es ist ein gemeinsames Verkehrskonzept für die Urlaubsregion Klütz/Boltenhagen erforderlich. Vorher sollten keine weiteren Planungen umgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, einen zeitweiligen Ausschuss zwischen der Stadt Klütz und dem Ostseebad Boltenhagen zu bilden. Weitere Vorhaben, die davon betroffen sind, sind das Vorhaben der Stadt Klütz in Christinenfeld sowie die Wohnmobilparkansiedlung im Gewerbegebiet. Auch diese beiden Vorhaben werden deutliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation im bereits überfüllten Ostseebad Boltenhagen haben. Insgesamt ist die Stadt Klütz zu unterstützen weiter Bestandteil der Bäderregelung zu sein. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4152&TOLFDNR=104832&selfaction=print