26.02.2019 - 4 Bestätigung der Niederschrift aus der vorangega...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di, 26.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu TOP 9 „Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz“ wird angemerkt, dass nicht eindeutig ist, dass sich der Ausschuss auf die Höhe der Gebühren für eine Familienkarte und eine Dauersaisonkarte in der protokollierten Höhe festgelegt hat.
Da der Sitzungsleiter des letzten WTU Ausschusses momentan noch nicht anwesend ist, wird die Bestätigung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Zur Protokollkontrolle bzgl. Top 7 wird angesprochen, dass sich der Ausschuss zeitnah mit der Pflege der Teiche, die keine Löschwasserteiche sind, beschäftigen sollte.
Die Verwaltung berichtet, dass sich zurzeit der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Klütz noch in der Bearbeitung befindet. Im Brandschutzbedarfsplan werden Löschwasserteiche klassifiziert. Erst danach kann eruiert werden, welche Teiche nicht qualifiziert sind und somit möglicherweise pflegebedürftig sind.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass bereits jetzt in die grundsätzliche Diskussion über die Pflege der Teiche eingegangen werden sollte. Dazu ist seitens der Verwaltung eine Übersichtsliste aller vorhandenen Teiche zu erstellen, mit Angabe der Eigentumsverhältnisse, welche als Diskussionsgrundlage in einer der nächsten WTU-Ausschusssitzungen dienen soll.
Zur Protokollkontrolle bzgl. Top 6 wird seitens der Verwaltung informiert, das im Straßenbauamt ( SBA) der finanzielle Rahmen für die Gestaltung des Lärmschutzwalles an der Umgehungsstraße Teil 2 feststeht. Das SBA beabsichtigt im WTU drei verschiedene Gestaltungsvorschläge vorzustellen. Die Pflanzung soll im Herbst 2019 erfolgen. Für die Gestaltung des Kreisels an der katholischen Kirche stehen die Kosten beim SBA noch nicht fest. Das SBA hat aber schon verlauten lassen, nicht alle Kosten tragen zu wollen. Der Sachverhalt wird aufbereitet dem WTU vorgelegt.
Ergänzung:
Nach Behandlung von TOP 11 wird der Sitzungsleiter des WTU Ausschusses gefragt, ob er zu dem Protokoll andere Erinnerung hat als zu TOP 9 „Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz“ protokolliert. Dieses kann er nicht mit Bestimmtheit sagen. Danach erfolgt die Abstimmung über die Niederschrift.
Die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2019 wird mit 2 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen bestätigt.