22.01.2019 - 11.2 Baumfällung Albin-Köbis-Siedlung

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Hier ist seitens der Verwaltung ebenfalls Stellung zu beziehen, warum dort eine Fällgenehmigung für zwei große Bäume erteilt wurde.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Es handelt sich hier um die Fällung einer Tanne und einer Kiefer.

Die Tanne untersteht keinem Schutz (BNatSchG/ Baumschutzsatzung der Gemeinde). Die Kiefer war von Fäulnis im Stamm befallen. Beide Bäume standen im Bereich der Straße. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde mussten die Bäume gefällt werden

 

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