10.01.2019 - 10 Beschluss der Satzung der Gemeinde Zierow über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hinzugefügt werden sollte daher bitte zu § 6 ein Absatz 2 für Tagesgäste (und eine Änderung bei Absatz 1):

 

§ 6 Abs. 1

Die Höhe der Kurabgabe pro Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet beträgt bei Abgabepflichtigen, die eine Unterkunft nehmen (Übernachtungsgäste) 1,00 pro Person; ermäßigt gem. § 3 Abs. 2 dieser Satzung 0,50 € pro Person.

 

§ 6 Abs. 2

Die Höhe der Kurabgabe pro Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet beträgt bei Abgabepflichtigen, die keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste) 2,00 € pro Person; ermäßigt gem. § 3 Abs. 2 dieser Satzung 1,00 € pro Person.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung  der Gemeinde Zierow zur Erhebung von Kurabgaben nebst den vorgenannten Änderungen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4084&TOLFDNR=103672&selfaction=print